Checkliste zur B.V.-Gründung in den Niederlanden

Die Niederlande sind in vielerlei Hinsicht ein interessanter Standort. Hotspots wie die Region Utrecht (laut des European Regional Competitiveness Index der Europäischen Kommission eine der wettbewerbsfähigsten Regionen in ganz Europa!) bieten Unternehmen ein innovationsfreundliches Geschäftsklima, modernste Infrastruktur, hervorragend ausgebildete Arbeitskräfte und ein unternehmensfreundliches Steuersystem. Mehr über die Vorteile von Utrecht erfahren?

Bei einer Ansiedlung in den Niederlanden / Holland geht es neben der Auswahl des richtigen Standorts auch darum, die passende Gesellschaftsform zu finden. Die B.V./BV erfreut sich dabei großer Beliebtheit. B.V. steht für „Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid“. Sie ähnelt stark einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) deutschen Rechts, hat jedoch auch einige Züge einer Aktiengesellschaft. Im Folgenden eine kurze Checkliste für die Gründung einer B.V. in den Niederlanden.

 

    1. Argumente für eine niederländische B.V.
    2. Was kostet die Gründung einer B.V.?
    3. Vor der B.V.-Gründung
    4. Gesellschaftervertrag einer B.V.
    5. Besteuerung einer B.V.
    6. Unterstützung bei der Unternehmensgründung

 

 

Argumente für eine niederländische B.V.

Warum sollten Sie sich für die Gründung einer niederländische BV entscheiden? Eines der wichtigsten Argumente für die Gründung einer B.V. ist deren positive Außenwirkung: Geschäftspartner in den Niederlanden /Holland bringen dieser Rechtsform Vertrauen entgegen. Lieferanten und Kunden schätzen Professionalität und Stabilität, die eine B.V. verkörpert. Die niederländische B.V. haftet mit ihrem eigenen Vermögen, was die (internationale) Streuung von Risiken erlaubt. Im Vergleich zu der Gründung einer deutschen GmbH ist der Kapitaleinsatz geringer. Die Höhe des eingebrachten Kapitals (oder wahlweise der eingebrachten Vermögenswerte) kann bei einer sogenannten „Flex B.V.“ seit 2012 selbst festgelegt werden. Die Mindesteinlage beträgt 0,01 Euro. Sie gesteht Anteilseignern und Geschäftsführern darüber hinaus ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum zu. Die Gründung einer B.V. in den Niederlanden erfordert wenig Zeit, manchmal reichen bereits wenige Wochen aus. Die B.V. i.o. („in oprichting“/in Gründung) kann bereits vorher operativ werden. Auch die Besteuerung von Unternehmensgewinnen in den Niederlanden ist attraktiv (siehe dazu „Besteuerung einer B.V.“).

Was kostet die Gründung einer B.V.?

Die Kosten einer B.V.-Gründung sind nicht pauschal zu beziffern. In der Regel liegen sie zwischen 2.500 und 4.000 Euro. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren von Fall zu Fall. Grundsätzlich sollten auf jeden Fall die folgenden Aspekte einkalkuliert werden:

  • Firmenadresse in Holland: Anmietung/ggf. Kauf von Büro- und Geschäftsräumen, Co-Working-Space
  • Steuerliche und ggf. juristische Beratung
  • Notar/Gründungsurkunde
  • Registrierung bei der Kamer van Koophandel (KvK), der niederländischen Handelskammer, Kosten: einmalig 50 Euro

 

Vor der B.V.-Gründung

Ein kompetenter Sparringspartner ist bei geschäftlichen Aktivitäten in Holland bzw. den Niederlanden unverzichtbar, das gilt insbesondere bei der Gründung eines Unternehmens. Die Erfahrung zeigt, dass es macht Sinn macht, mit Steuer- und Anwaltskanzleien sowie Notaren zusammenzuarbeiten, die sich auf die grenzüberschreitende Beratung von deutschen Unternehmen spezialisiert haben und das niederländische Rechtssystem kennen.

Auf jeden Fall für die Gründung erforderlich:

  • Eine eigene Firmenadresse im holländischen Nachbarland
  • Diverse Papiere und Unterlagen (der Steuerberater erteilt Auskunft)
  • Gesellschaftervertrag/Gründungsakte der B.V. (juristische Beratung erforderlich)
  • Ausweis(e) des Gründers/der Gründer für die Eintragung der B.V.

 

Gesellschaftervertrag einer B.V.

Die Gründungsakte bzw. der Gesellschaftervertrag einer B.V. ist meist sehr umfangreich. Gesellschafter können neben natürlichen auch juristische Personen sein. Im B.V.-Gesellschaftervertrag müssen u.a. die folgenden Informationen enthalten sein:

  • Der Name der B.V.
  • Die Gesellschafter
  • Das Unternehmensziel: Es empfiehlt sich, die Tätigkeiten der B.V. so umfangreich wie möglich zu erläutern. Damit lassen sich Folgekosten sparen.
  • Der Firmensitz (die Adresse) innerhalb der Niederlande
  • Das Stammkapital kann in Form von Kapital- oder Vermögenswerten eingebracht werden.
  • Eine „Ausfallklausel“ für Vorstandsmitglieder und Verwaltungsratsmitglieder, die regelt, was passiert, wenn sie nicht in der Lage sind, ihre jeweilige Funktion auszuüben.

 

Besteuerung einer B.V.

Für die Gewinne einer B.V. wird Körperschaftssteuer („vennootschapsbelasting“) fällig. Die niederländische Körperschaftssteuer ist geringer als ihr deutsches Pendant. Eine Übersicht über die Steuertarife bietet die Seite des Belastingdienst, der niederländischen Steuerbehörde, siehe hier (in niederländischer Sprache). Aktuell werden Gewinne bis einschließlich 200.000 Euro mit 20 Prozent besteuert. Für höhere Gewinne gilt ein Steuersatz von 25 Prozent. Es wird jedoch mit einer weiteren Senkung der Körperschaftssteuersätze gerechnet. Ab 2021 werden die Sätze voraussichtlich auf 15 und 20,5 Prozent gesenkt. Sehr attraktive also für deutsche Unternehmen, die den Schritt nach Holland wagen wollen.

Unterstützung bei der Unternehmensgründung

Utrecht City in Business unterstützt Unternehmer aus Deutschland, die sich in den Niederlanden – speziell in der Region Utrecht – niederlassen möchten oder bereits vor Ort aktiv geworden sind. Dieser Service bezieht sich auf den Markteintritt in Holland sowie den kompletten Ansiedlungsprozess. Ansprechpartnerin (in Deutsch) ist Bianca Glang. Sie verfügt über ein umfangreiches Expertennetzwerk in der Utrecht Region, um einen gelungen Start in den Niederlanden bestmöglich zu unterstützen. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden sie hier.

 

Hinweis: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ist nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr. Eine individuelle Fachberatung durch Anwälte und/oder Steuerberater vor und während des Gründungsprozesses ist empfehlenswert.

Wie können wir Sie unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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